Handwerkerbonus – Jetzt beantragen!
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass der Handwerkerbonus ab dem 15. Juli 2024 beantragt werden kann. Dieser Bonus ist ein finanzieller Anreiz für Handwerksleistungen im privaten Wohn- und Lebensbereich, der rückwirkend ab dem 1. März 2024 bis zum 31. Dezember 2025 gilt.
Was wird gefördert?
Der Handwerkerbonus umfasst eine Vielzahl von Arbeitsleistungen, die von professionellen Handwerkern im eigenen Zuhause durchgeführt werden, wie zum Beispiel:
- Ausmalen: Verschönern Sie Ihre Wohnräume mit einem neuen Anstrich.
- Kücheneinbau: Lassen Sie Ihre Traumküche von Fachleuten installieren.
- Fliesenlegen: Erneuern Sie Ihre Böden und Wände mit hochwertigen Fliesen.
- Hausbau und Wohnraumschaffung: Unterstützung bei allen handwerklichen Tätigkeiten rund um den Hausbau.
Förderperioden und Obergrenzen
- Kalenderjahr 2024: Es gilt eine Förderobergrenze von 2.000 Euro pro Person.
- Kalenderjahr 2025: Die Förderobergrenze beträgt 1.500 Euro pro Person.
Insgesamt stehen 300 Millionen Euro zur Verfügung, um Handwerksleistungen zu unterstützen. Ein wesentliches Merkmal des Handwerkerbonus ist die Möglichkeit, mehrere Rechnungen in einem Antrag zusammenzufassen, was die Antragstellung erheblich erleichtert.
Wichtige Hinweise zur Antragstellung
- Antragsstart: 15. Juli 2024
- Förderzeitraum: Arbeiten, die seit dem 1. März 2024 durchgeführt wurden, sind förderfähig.
- Rechnungen: Stellen Sie sicher, dass die Arbeitsleistungen auf den Rechnungen gesondert ausgewiesen sind und bewahren Sie diese unbedingt auf.
Nutzen Sie diese Gelegenheit, um Ihr Zuhause mit professionellen Handwerksleistungen zu verschönern und profitieren Sie von finanzieller Unterstützung durch den Handwerkerbonus.
Für weitere Informationen und Unterstützung bei der Antragstellung stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Ihr Wohnstudio Leitmann Team